Mietverwaltung Kaufmännisch

Mietverhältnisse

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Ab- und Übernahme der Wohnungen
  • Einholung wirtschaftlicher Auskünfte des Mieters
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
  • Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten sowie Ausschöpfung von Einsparpotentialen bei den Betriebskosten und – soweit vertraglich möglich – ihre Abrechnung gegenüber den Mietern
  • Führung der Mietkautionen
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Überwachung des Mieteingangs

Hausordnung

  • Die Einhaltung der Haus- bzw. Nutzungsordnung überwachen
  • Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal.)

Jahresabrechnung

  • Erstellung der Jahresabrechnung für den Mieter

Vertragsüberwachung

  • Abschluß, Betreuung und Überwachung der Wartungsverträge

Rechnungskontrolle und -anweisung

  • Pünktliche Bezahlung aller das Objekt betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung und soweit die Einnahmen ausreichen
  • Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkasse

Buchführung

  • Einrichtung einer übersichtlichen und kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchführung im Vertragszeitraum. Für:
    Mietkonten, Mietkautionskonten, Ausgabekonten je Kostenart, Rücklagekonten, Verrechnungskonten für Versicherungsschäden, Buchen der Bankbewegungen, Überwachung der pünktlichen Zahlungen, Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, Einbuchung der errechneten Einzelkosten in die Einzel-/ Jahresabrechnung

Behörden

  • Gesamter schriftlicher Verkehr mit den Behörden

Versicherungen

  • Prüfung des Versicherungsbedarfs
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Objekt im Einvernehmen mit dem Eigentümer
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten